Therapieangebote
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung
Diese Gruppe ist eine Sonderform psychotherapeutischer Versorgung, die es erst seit Ende 2020 gibt. Der Umfang ist auf 4x100 Minuten beschränkt. Sie steht bei entsprechender Indikation (festzustellen in einer psychotherapeutischen Sprechstunde; Nachweis über Formblatt PTV11 mit entsprechender Indikation für ambulante Psychotherapie) prinzipiell allen gesetzlich Versicherten einmal pro Kalenderjahr zur Verfügung!
Die Gruppenteilnahme wird nicht auf eventuell andere Psychotherapiekontingente angerechnet und eignet sich daher u.a. gut dazu, die sog. „Zwei-Jahres-Frist“ zu überbrücken. In unserer Praxis findet die „Gruppentherapeutische Grundversorgung“ als geschlossene Gruppe an, d.h. alle Teilnehmer starten und enden gemeinsam.
- mindestens drei Teilnehmer, maximal neun
- anzeige-, antrags- und genehmigungsfrei, kein Konsiliarbericht nötig. Die Stunden werden nicht auf eine spätere Therapie angerechnet; unabhängig von der sog. „2-Jahres-Regel“
- Ziele: kurzfristige Hilfe bei psychischen Belastungen, Abbau von individuellen Hemmschwellen in Gruppen, Stärkung der Motivation, Vorbereitung auf Gruppenpsychotherapie, erste Symptomlinderung.
Für wen ist die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung geeignet?
- zur Überbrückung von Wartezeit auf Psychotherapie durch erste Symptomlinderung
- zum Erwerb erster Selbsthilfemethoden
- zur Motivationsförderung für Gruppentherapie
- als Vorbereitung auf eine Einzel- oder weiterführende Gruppentherapie
- als „Booster“ nach (kürzer oder länger abgeschlossener) Psychotherapie
- auch für Patienten ohne therapeutische Vorbehandlung geeignet
- kurz nach Klinikaufenthalt, um erworbene Fertigkeiten im Alltag beizubehalten
- NEU: Seit 2025 ist die Teilnahme grundsätzlich auch für Privat-/Beihilfeversicherte möglich (im Einzelfall abzuklären).