FAQ
Häufig gestellte Fragen
In den folgenden FAQ beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um unsere Praxis, die Therapieangebote und den Ablauf. So möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über wichtige Informationen geben.
Terminvereinbarung bitte generell nur während der telefonischen Sprechzeiten. Weitere Informationen finden Sie auf der Kontaktseite.
Nein, Sie können einfach mit Ihrer Versichertenkarte zu uns kommen.
Die Dauer einer Therapie ist individuell und hängt vom Einzelfall ab. Für Kurzzeit- und Langzeittherapien gilt folgendes:
- Kurzzeittherapie: Kurzzeittherapie I und II – in der Regel zwei mal zwölf Sitzungen.
- Langzeittherapie: Nach der Kurzzeittherapie können bis zu weitere 36 Sitzungen als Langzzeittherapie durchgeführt werden - auch in Kombination mit Einzel- oder Gruppensitzungen.
- Im Einzelfall: kann eine außerordentliche Fortführung (bis zu 80 Sitzungen gesamt) beantragt und bewilligt werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten bei allen Psychotherapeut*innen mit einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung (ohne Zuzahlungen & ohne Überweisung), wenn die Therapie notwendig ist. Sie können mit Ihrer Versichertenkarte und einem Termin direkt zu einer Sprechstunde gehen. Gemeinsam wird dann entschieden, ob eine Psychotherapie indiziert und notwendig ist.
Der Ablauf für die Beantragung und Durchführung einer Psychotherapie kann je nach Versicherungsvertrag variieren. In den meisten Fällen sind die Kosten ganz oder anteilig abgedeckt. Probesitzungen werden in der Regel erstattet. Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Versicherungsgesellschaft, da jede Gesellschaft ihre eigenen Vorgaben und Formulare hat. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach den notwendigen Formalitäten.
Psychotherapie ist beihilfefähig. Kurzzeittherapien (bis zu 24 Sitzungen) und Langzeittherapien (bis zu 60 Sitzungen, in Ausnahmefällen bis zu 80 Sitzungen) werden in der Regel bewilligt. Für die Antragstellung müssen Sie sich die entsprechenden Formulare von der Beihilfestelle zuschicken lassen, da diese mit einem individuellen Code versehen werden.
Unsere Praxis beteiligt sich an der Aus- und Weiterbildung von PsychotherapeutInnen. Astrid Wolfschmitt ist Lehrtherapeutin und Supervisorin für Verhaltenstherapie. Derzeit können in unserer Praxis 600 h praktischer Tätigkeit, die sog. „Ambulanztätigkeit“ im Rahmen der Approbationsausbildung PP, absolviert werden.
Schülerpraktika sind in unserer Praxis grundsätzlich nicht möglich. Für Masterstudierende „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ gibt es die Möglichkeit, im Rahmen einer Cotherapie für bestimmte Gruppenangebote begleitend zum Studium Praktikumsstunden zu absolvieren.
Eine sog. „Akuttherapie“ in der gesetzlichen Krankenversicherung benötigt keinen Konsiliarbericht und keinen Antrag an die Kasse. Auch die Akuttherapie bieten wir in unserer Praxis an.
Frequenz und Häufigkeit von Einzelsitzungen werden individuell festgelegt.
Nach einer oder mehreren Psychotherapeutischen Sprechstunden erfolgen bis zu vier Probatorische Sitzungen (auch in der Gruppe möglich). Währenddessen oder danach erfolgt die Beantragung der eigentlichen Psychotherapie, zu der auch das Einholen eines ärztlichen Konsiliarberichts erforderlich ist. Näheres erklärt Ihnen Ihre Therapeutin.